Creditsafe Österreich GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen1

I.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten grundsätzlich für alle Services. Die konkreten Bedingungen für bestimmte Services gelten ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen.

II.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen dem in der vertraglichen Vereinbarung genannten Kunden („Kunde“) und der Creditsafe Österreich GmbH („Creditsafe“).

III.  Die AGB gelten ausschließlich nur gegenüber Unternehmern und werden dem Kunden zusammen mit dem Angebot übermittelt. Mit Unterzeichnung oder Bestätigung des Angebots oder der Übermittlung einer Bestellung durch den Kunden gelten die Geschäftsbedingungen als wirksam in den Vertrag einbezogen. Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, hat in den Fällen, in welchen die konkreten Bedingungen des Angebots inklusive dessen Anlagen im Widerspruch zu Regelungen aus den Geschäftsbedingungen stehen, das Angebot den Vorrang. Die übrigen Bedingungen bleiben unberührt.

IV.  Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil und finden keine Anerkennung, es sei denn, Creditsafe hat ihrer Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

V.  Eine Verzichtserklärung auf Rechte gemäß dieser AGB bedarf der schriftlichen Form und ist ausschließlich für die betreffende Partei und den spezifischen Kontext, für den sie erfolgt, gültig. Die Unterlassung oder verzögerte Ausübung von Rechten gemäß diesen Bedingungen oder gesetzlichen Bestimmungen stellt weder einen Verzicht auf diese Rechte dar, noch schränkt sie die zukünftige Ausübung oder Durchsetzung dieser Rechte ein.

 

§ 2 Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe jeweils folgende Bedeutung:

I.   „Datenschutzgesetze“ bezeichnet alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Datenschutz in ihrer jeweils geltenden, geänderten oder aktualisierten Fassung und alle zukünftigen Nachfolgegesetze der DSGVO oder nationaler Gesetze. Die Begriffe „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ und „Drittland“ sind im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen auszulegen.

II.   „Werktag“ bezeichnet jeden Tag außer einen Samstag, Sonntag oder Feiertag.

III.   „Übliche Geschäftszeiten“ bezeichnet den Zeitraum zwischen 8:30 Uhr und 17:00 Uhr an einem Werktag.

IV.   „Schnittstelle“ bezeichnet ein Programmteil, welches von einem Softwaresystem anderen Programmen zur Anbindung an das Softwaresystem zur Verfügung gestellt wird.

V.   „Lastschrift“ bezeichnet ein Zahlungsinstrument im bargeldlosen Zahlungsverkehr, bei dem der Zahlungsempfänger eine Forderung aufgrund eines vom Zahlungspflichtigen vorliegenden Mandats einziehen darf.

 

§ 3 Services

I.   Creditsafe bietet insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Services an:

1.  Wirtschaftsauskünfte mit Informationen und Bonitätsbewertung von Dritten und/oder;

2. die Lieferung von Marketing- und sonstigen Daten über potenzielle Vertragspartner des Kunden und/oder;

3. Auskünfte zu Privatpersonen und die darin enthaltenen Negativmerkmale zu natürlichen Personen, deren Inhalte von Drittanbietern stammen.

II.   Weitere Einzelheiten über den Service sind der Website von Creditsafe zu entnehmen.

 

§ 4 Zugriff

I.   Der Zugriff auf die Creditsafe-Datenbank erfolgt durch Eingabe der von Creditsafe mitgeteilten Kundenkennung („personengebundene Einzellizenz“) und Passwort über die Creditsafe-Website. Diese sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren und geheim zu halten. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Vertraulichkeit seines Passworts und seiner Kontoinformationen und erklärt sich damit einverstanden, diese geheim zu halten.

II.    Der Zugriff kann ebenfalls über eine Schnittstelle erfolgen. Entscheiden sich beide Parteien für den Zugriff über die Schnittstelle, stellt Creditsafe dem Kunden kostenfrei eine Beschreibung dieser Schnittstelle zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, gemäß dieser Beschreibung die Schnittstelle eigenständig und auf eigene Kosten zu programmieren und instand zu halten. Es wird darauf hingewiesen, dass Creditsafe keine Überprüfung der erstellten Schnittstelle oder der Richtigkeit der übermittelten Daten durchführt. Creditsafe gewährleistet jedoch, dass die Schnittstelle fachmännisch erstellt und die bereitgestellten Daten sorgfältig überprüft wurden. Creditsafe haftet nicht für Schäden aufgrund von Fehlern in der Programmierung oder Wartung der Schnittstelle, insbesondere im Zusammenhang mit der Bereitstellung ungenauer Daten. Die Urheberrechte von Creditsafe an der Beschreibung der Schnittstelle bleiben vorbehalten.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen, Rechnungen, Aufrechnung; Verzug

I.    Die geltenden Preise sind der vertraglichen Vereinbarung zu entnehmen. Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind zahlbar ohne Abzug.

II.    Nach Rechnungserhalt und sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Zahlungen des Kunden innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen.

III.    Bei einem Lastschriftverfahren

1.  erteilt der Kunde Creditsafe ein SEPA – Lastschriftmandat zur Abbuchung fälliger Beträge vom angegebenen Bankkonto.

2.  erstreckt sich das Lastschriftmandat auf wiederkehrende Zahlungen für die erbrachten Dienstleistungen gemäß den vertraglichen Bedingungen. Die Abbuchung erfolgt in regelmäßigen Abständen. Die genaue Höhe der Abbuchung wird dem Kunden vorab mitgeteilt oder ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung.

3.  hat der Kunde das Recht, das SEPA – Lastschriftmandat jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

4.  behält sich Creditsafe das Recht vor, das Lastschriftmandat zu kündigen oder zu ändern, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder andere Gründe vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, für ausreichende Deckung auf dem entsprechenden Bankkonto zu sorgen. Bei fehlender Deckung können zusätzliche Gebühren anfallen. Creditsafe haftet nicht für Fehler oder Verzögerungen im Zusammenhang mit der Ausführung von Lastschriften, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

IV.    Creditsafe behält sich vor, elektronische Rechnungen gemäß § 14 Abs. 1 UStG auszustellen. Der Kunde stimmt einer solchen Übermittlung zu.

V.     Gegen Forderungen von Creditsafe kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden.

VI.     Kommt der Kunde bei vereinbarter nicht jährlicher Zahlungsweise, mit der Zahlung des jeweils vereinbarten Teils, in Verzug, wird die gesamte Jahresgebühr sofort fällig.

VII.     Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Creditsafe nicht aus.

VIII.    Im Falle einer ausbleibenden Zahlung kann Creditsafe die Erbringung der Vertragsleistungen vorübergehend aussetzen bzw. den Zugang zum Service vorübergehend sperren, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Creditsafe behält sich vor, ausstehende Forderungen an einen dafür zuständigen Inkasso-Dienstleister abzugeben. Die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen bleibt Creditsafe vorbehalten. Die Entsperrung des Zugangs erfolgt erst, wenn neben der Hauptforderung, der komplette Anspruch von Creditsafe ausgeglichen ist.

 

§ 6 Abtretung

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.

 

§ 7 Zahlungserfahrungen

I.     Creditsafe kann Daten über die Zahlungsweise („Zahlungserfahrungen“) in Bezug auf den Kunden und die Zahlungen der Creditsafe-Rechnungen sammeln und diese als Teil der eigenen Produkte/Dienstleistungen verwenden.

II.    Für den Fall, dass der Kunde die Dienstleistung über das interaktive Risikomanagement-Tool von Creditsafe, "3D-Portfoliomanager", erhält, wird der Kunde Creditsafe Zahlungserfahrungen über seine Debitoren zur Verfügung stellen.

III.    Der Kunde gewährt Creditsafe eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Aufnahme der Zahlungserfahrungen in Produkte und Dienstleistungen, die Creditsafe seinen Kunden zur Verfügung stellen wird.

 

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung, Sperrung des Zugangs, Verjährung

I.    Der Vertragsbeginn richtet sich nach dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt. Für den Fall, dass kein Zeitpunkt angegeben ist, beginnt dieser mit der Annahme durch den Kunden.

II.    Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vereinbarten Zeitraum. Nach Ablauf dieses Zeitraums endet der Vertrag automatisch, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

III.    Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägen der Interessen beider Parteien eine Fortsetzung der vertraglichen Beziehung bis zum Ende der vereinbarten Dauer für eine der Parteien unzumutbar ist. Creditsafe ist insbesondere berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn:

1.  ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

2. der Kunde Vertragspflichten grob verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung von Creditsafe nicht innerhalb einer angemessenen Frist beendet hat. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung desVertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen, gerechtfertigt erscheint.

IV.    Kündigungen sind schriftlich (postalisch oder E-Mail) an Creditsafe zu übermitteln.

V.     Creditsafe ist berechtigt, den Zugang zum Service vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren, sofern der Kunde mehr als nur in unerheblicher Weise gegen die vertraglich vereinbarten Bedingungen verstößt.

VI.    Alle vertraglichen Ansprüche gegenüber Creditsafe verjähren spätestens nach einer Frist von 12 Monaten nach Abschluss des Vertrags, sofern der Kunde zu diesem Zeitpunkt bereits Kenntnis von den Gründen für die Ansprüche hatte oder hätte haben müssen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 9 Lizenzeinräumung

I.    Der dem Kunden bereitgestellte Service beinhaltet ein nicht exklusives und nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht als personengebundene Einzellizenz („Nutzerlizenz“) zu Gunsten einer natürlichen Person und wird dem vom Kunden benannten Mitarbeiter („Nutzer“) nur innerhalb von Österreich bereitgestellt. Eine Weitergabe oder Übertragung an Dritte, einschließlich mit dem Kunden konzernmäßig verbundene Unternehmen, ist ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung bzw. Zustimmung von Creditsafe nicht gestattet.

II.    Für den Fall, dass Creditsafe der Nutzung des Service in einem Drittland zustimmt, gilt diese Zustimmung ausschließlich unter der Bedingung, dass gültige Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer („Standardvertragsklauseln“) vereinbart wurden. Diese Standardvertragsklauseln können unter folgendem Link abgerufen/heruntergeladen werden: https://www.creditsafe.com/standardvertragsklauseln (Modul eins: Übermittlung von Verantwortlichen an Verantwortliche).

III.    Die Aufteilung von Nutzerlizenzen oder die gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Vorhandene Lizenzen können anderen Nutzern zugewiesen werden, wenn der ursprüngliche Nutzer ersetzt werden soll. Der Kunde hat Creditsafe unverzüglich darüber - unter Angabe des neuen Nutzers (Name und E-Mailadresse) - zu informieren. In derartigen Fällen ist es nicht gestattet, dass die vormals benannten Personen den Service weiterhin nutzen. Creditsafe übermittelt nach der Information des Kunden entweder einen Aktvierungslink oder aktualisierte Zugangsdaten für den neuen Nutzer.

IV.     Der Kunde ist dafür verantwortlich, angemessene Maßnahmen zu treffen, um den festgelegten Lizenzumfang einzuhalten. Es ist dem Kunden insbesondere nicht gestattet, den Service oder Teile davon zu verkaufen, zu übertragen, Unternutzungslizenzen zu vergeben, zu vertreiben, kommerziell als Bestandteil eigener Dienstleistungen oder Produkte anzubieten oder in anderer Weise (Dritten) zugänglich oder nutzbar zu machen. Marken, Unternehmenskennzeichen, urheberrechtliche Vermerke, oder sonstige der Identifikation von Creditsafe dienende oder von Creditsafe angebrachte Merkmale dürfen vom Kunden weder entfernt noch verändert werden.

 

§ 10 Nutzungsumfang

I.    Alle Serviceleistungen werden dem Kunden ausschließlich für die Zwecke des internen Risikomanagements, zur Compliance- und Due-Diligence-Prüfung, Datenverifizierung und -optimierung sowie der Gewährleistung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt zur Verfügung gestellt („rechtmäßige Zwecke“).

II.     Der Kunde wird die Serviceleistung ausschließlich für rechtmäßige Zwecke nutzen und darf den Service nicht nutzen:

1.  in einer Weise, die gegen geltende lokale, nationale oder internationale Gesetze oder Bestimmungen verstößt;

2.  in einer Weise, die rechtswidrig oder betrügerisch ist oder rechtswidrige oder betrügerische Zwecke verfolgt;

3.  wenn die Nutzung rechtswidrige oder betrügerische Auswirkungen zur Folge haben könnte;

4.  um unaufgefordert oder unbefugt Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterial oder der Kundenwerbung dienendes, vergleichbares Material (Spam) zu übermitteln oder dessen Versand zu veranlassen;

5.  um wissentlich Daten zu übermitteln oder Material zu verschicken oder hochzuladen, welche bspw. Viren, Trojaner, Würmer, Keylogger, Spyware, Adware oder sonstige Schadprogramme oder vergleichbaren Maschinencode (einschließlich Code Injection) zur nachteiligen Beeinflussung des Betriebs von Computer-Software und -Hardware enthalten oder enthält.

6.  um Kreditauskünfte oder Produkte oder jegliche Dienstleistungen zu produzieren, zu lizenzieren oder zu erstellen, die Daten enthalten oder sich auf diese beziehen (allein oder in Kombination mit anderen Daten), die sich auf die Kreditwürdigkeit eines bestimmten Unternehmens oder einer Handelseinheit beziehen oder anderweitig mit den Kreditauskunftsdiensten von Creditsafe in Konkurrenz stehen.

7.  um Daten zu extrahieren, zu modifizieren, anzupassen, zu verwenden, wiederzuverwenden, auszunutzen, weiter zu verteilen, zu kopieren oder zu speichern für Zwecke, die nicht ausdrücklich in diesem Vertrag erlaubt sind.

8.  um Daten zu verwenden, die sich auf nicht registrierte Unternehmen, Einzelkaufleute oder Verbraucher beziehen, um Listen zum Zweck der Durchführung von Telefonverkaufs-, Telemarketing- oder direkten E-Mail-Kampagnen zu erstellen, die auf einen Zielmarkt ausgerichtet sind und/oder anderenfalls der individuellen Kategorisierung dienen und/oder

9.  um ein Telefonbuch und/oder ein Branchenverzeichnis zu erstellen.

III.    Der Service darf nur firmenintern genutzt werden und nur zu den Zwecken, für die die entsprechenden Daten abgerufen wurden. Es ist untersagt, die Daten des Service an Dritte weiterzugeben oder den Service für andere Zwecke zu verwenden, sofern keine Gestattung nach den folgenden Regelungen vorliegt oder derartige Handlungen erlaubt sind. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Informationen in Teilen des Service sowie für sowohl elektronisch gespeicherte als auch ausgedruckte Datensätze.

1. Es ist gestattet, Eigenauskünfte an Dritte zu übermitteln, sofern dies im eigenen Interesse geschieht, wie zum Beispiel bei der Teilnahme an Ausschreibungen oder im Kontext von Kreditanträgen oder Anmietung von Gewerberäumen.

2. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht, dürfen Auskünfte über Dritte und aus den Auskünften gewonnene Informationen an Dritte weitergegeben werden. Im Rahmen von Anfragen gemäß Datenschutzgesetzen, dürfen nur diejenigen personenbezogenen Daten weitergegeben werden, die vom Auskunftsanspruch umfasst sind.

IV.    Der Kunde stimmt zu, dass der Zugriff auf die Daten nur über die vereinbarte Liefermethode erfolgen wird und er keine Versuche unternimmt, die Daten über andere Wege zu erhalten.

V.    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Daten ausschließlich für die erlaubte Nutzung gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu verwenden und keine Daten für andere Zwecke, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Creditsafe, zu verwenden oder deren Verwendung zu gestatten.

VI.    Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Daten und alle zur Datenzugriffsberechtigung verwendeten Nachweise sicher aufbewahrt werden. Dabei wird er branchenweit beste Sicherheitspraktiken und -systeme einsetzen, um die Daten zu schützen.

VII.    Der Kunde ist verpflichtet, jeden tatsächlichen oder versuchten unbefugten Zugriff auf die Daten zu verhindern sowie unbefugte Vervielfältigung, Änderung, Speicherung, Anzeige oder Verbreitung der Daten zu unterlassen. Im Falle eines Sicherheitsvorfalls hat der Kunde sofortige und angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

VIII.    Der Kunde verpflichtet sich, Creditsafe die Beratung und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, die Creditsafe vernünftigerweise benötigt, um die Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen. Das bedeutet, dass der Kunde aktiv dazu beiträgt, dass Creditsafe die Aufgaben und Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags erfüllen kann.

IX.    Sofern der Kunde ein spezifisches Produktkontingent erwirbt, muss er dieses innerhalb eines Jahres nutzen. Nicht in Anspruch genommene Auskünfte aus diesem Kontingent verfallen ohne Rückerstattung, es sei denn, es liegt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung vor.

X.    Der Service darf nicht als ausschließliche Grundlage für Entscheidungen verwendet werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zusätzliche Informationen über seinen (potenziellen) Vertragspartner einzuholen.

XI.    Der Kunde darf die Daten nicht verkaufen, übertragen, im Rahmen einer Unterlizenz überlassen, weitergeben, wirtschaftlich verwerten oder Dritten anderweitig zur Verfügung stellen bzw. anderweitig zugunsten Dritter nutzen.

XII.    Der Kunde darf die Daten nicht in Produkte oder Dienstleistungen, welche er Dritten anbietet, integrieren, damit verbinden oder sonst wie einbeziehen, wenn dies dazu führt, dass die betreffenden Dritten die Daten dadurch erhalten.

XIII.    Es ist dem Kunden nicht gestattet, für Zwecke der Direktwerbung oder Kundenakquise auf die Daten zuzugreifen oder diese dafür zu nutzen, soweit die dafür erforderlichen datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

XIV.    Die Vornahme eines automatisch voreingestellten „Grund des Abrufs“ ist strengstens untersagt.

XV.    Der Kunde wird lediglich in dem Umfang Kopien von den Daten erstellen, wie es nach billigem Ermessen für die vertragsgemäße Nutzung der Daten erforderlich ist.

XVI.    Die Beendigung des Vertrages führt zum automatischen Erlöschen sämtlicher Lizenzen und der sich daraus gewährten Rechte. Durch den Vertrag werden keinerlei Eigentumsrechte an dem Service oder den Daten übertragen. Sämtliche Kopien sind nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung zu löschen, sofern keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

§ 11 Eigentumsrechte von Creditsafe

I.    Sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, werden dem Kunden, in Verbindung mit dem Zugriff auf die Daten über den Service, keinerlei Datenbank-, Urheber- und Markenrechte oder sonstige Rechte an den Daten bzw. am geistigen Eigentum von Creditsafe oder Dritten eingeräumt. Creditsafe oder seine Drittlizenzgeber sind Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte, die sich auf die Dienstleistungen beziehen oder aus diesen entstehen (einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte an den Daten und Updates). Nichts in dieser vertraglichen Vereinbarung führt zur Übertragung solcher geistigen Eigentumsrechte.

II.     Der Service und die über die Creditsafe-Datenbank abgerufenen Wirtschaftsauskünfte (einschließlich Scorewerte) sind urheberrechtlich bzw. als Software und durch sonstige Rechte an geistigem Eigentum geschützt. Es ist weder dem Kunden noch Dritten gestattet, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Creditsafe die über den Service abgerufenen Daten inhaltlich anzupassen, zu verändern, zu modifizieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder in anderer Form auf den Service oder die darüber abgerufenen Daten einzuwirken. Creditsafe kann entsprechende Maßnahmen zur Identifizierung der eigenen Daten ergreifen.

 

§ 12 Beschränkungen Dritter

Die Daten können teilweise Beschränkungen Dritter oder sonstige Verpflichtungen, die sich u. a. aus dem Herkunftsland der Daten sowie geltenden Gesetzen/Bestimmungen oder Vereinbarungen zwischen Creditsafe und seinem Drittanbieter ergeben, unterliegen. Dementsprechend unterliegt die Bereitstellung der Daten an den Kunden und die Nutzung durch den Kunden stets diesen Beschränkungen Dritter. Auf die derzeit geltenden Beschränkungen Dritter wird im Länderverzeichnis, welches Bestandteil des Auftrages ist, hingewiesen; allerdings sind die Angaben nicht abschließend und unterliegen gegebenenfalls Änderungen, die sich aus Änderungen der Gesetze/Bestimmungen sowie zukünftigen Vereinbarungen zwischen Creditsafe und seinen Drittanbietern ergeben können.

 

§ 13 Verfügbarkeit

I.    Creditsafe bietet die Dienstleistungen online an. Creditsafe übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktionalität der technischen Einrichtungen des Kunden sowie seiner EDV-Programme für den Abruf von Daten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Creditsafe von Zeit zu Zeit Wartungsarbeiten durchführen muss, welche die Verfügbarkeit des Services beeinträchtigen können. Creditsafe wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um planmäßige Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen, behält sich jedoch das Recht vor, außerplanmäßige Wartungsarbeiten jederzeit durchzuführen, mit der Maßgabe, dass sich Creditsafe im Rahmen des Zumutbaren bemühen wird, diese rechtzeitig anzukündigen und nachteilige Auswirkungen auf die Nutzung durch den Kunden nach Möglichkeit zu minimieren.

II.    Bei Bedarf kann Creditsafe nach eigenem Ermessen Änderungen oder Aktualisierungen an dem Service vornehmen, insbesondere auch im Zuge des technischen Fortschritts, vorausgesetzt, dass dies die vertraglich vereinbarte Funktionalität nicht beeinträchtigt. Creditsafe wird den Kunden mit angemessenem Vorlauf und auf angemessene Weise über derartige Veränderungen informieren, soweit sich diese auf die Funktionalität auswirken.

III.    Die Verfügbarkeiten der Services können unter dem Link status.creditsafe.com eingesehen werden. Der Kunde hat auf dieser Webseite weiterhin die Möglichkeit proaktiv Benachrichtigungen zu Änderungen des jeweiligen Status zu abonnieren.

IV.    Creditsafe gewährleistet, dass der Service mit der gebotenen Sachkenntnis und Sorgfalt, unter Einsatz von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern und in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften zur Verfügung gestellt wird.

V.    Creditsafe gewährleistet und verpflichtet sich nicht, dass die Verfügbarkeit des Services jederzeit ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei erfolgt.

VI.    Die Verfügbarkeit des Services am Anbindungspunkt des Servers an das Internet (Routerausgang des Rechenzentrums von Creditsafe) wird durchschnittlich 95 % pro Jahr nicht unterschreiten. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen durch planmäßige Wartung, Updates und Reparaturen, soweit diese insgesamt nicht länger als 6 Stunden andauern. Längere Unterbrechungen bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Kunden, mindestens 7 Werktage im Voraus.

VII.    Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Daten zu außerhalb und innerhalb Deutschlands ansässigen Unternehmen vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit bereitgestellt werden und möglicherweise nicht immer abrufbar sind. Ferner können die Länder, aus denen Daten zur Verfügung stehen, während der Vertragslaufzeit variieren. Informationen über Unternehmen außerhalb Deutschlands werden gemäß den auf der Creditsafe-Website angegebenen Zeitrahmen bereitgestellt.

VIII.    In Fällen, in denen Creditsafe für ein bestimmtes Land keine sofort abrufbaren Daten zur Verfügung stellt, kann der Kunde kostenpflichtig einen aktuell recherchierten Bericht über ein Unternehmen in dem betreffenden Land („Offline-Informationsbericht“) anfordern. Ein Offline-Informationsbericht kann nicht in allen Fällen zur Verfügung gestellt werden.

 

§ 14 Aussagekraft des Services, Gewährleistung, Haftungsbegrenzung

I.    Creditsafe bemüht sich ständig um einen qualitativ hochwertigen Service. Der Service stellt nicht die alleinige Entscheidungsgrundlage für den Kunden dar und beruht auf Daten von verschiedenen Dritten, wie zum Beispiel dem Firmenbuch, dem Gewerbeinformationssystem, dem zentralen Vereinsregister sowie der Ediktsdatei. Die Datenweiterleitung erfolgt automatisiert in vernetzten Systemen, zu denen Creditsafe, bzw. verschiedene zwischengeschaltete Datenlieferanten, Zugang haben. Die automatisierte Datenverarbeitung der von den Datenlieferanten gemeldeten Daten erfolgt bei Creditsafe unter der Überwachung sorgfältig ausgewählter und qualifizierter Mitarbeiter.

II.    Creditsafe steht ausdrücklich nicht dafür ein, dass der Service allgemeine oder spezifische Informationen über jeden beliebigen Dritten enthält.

III.    Creditsafe unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Aktualität, Richtigkeit und Genauigkeit der Informationen sicherzustellen. Dies gilt allerdings nur in Bezug auf die Ermittlung von Daten und Informationen aus den öffentlich zugänglichen Publikationen in den amtlichen Registern. Etwaige Auskünfte über Verbraucher (Privatpersonenauskünfte) bezieht Creditsafe von einem Drittanbieter, hierauf hat Creditsafe keine inhaltlichen Einwirkungsmöglichkeiten. Darüberhinausgehende individuelle Ermittlungen oder die Hinzuziehung sonstiger Quellen sind nicht geschuldet.

IV.    Die Interpretation der Daten, welche über den Service ausgegeben werden, sowie die sach- und fachgerechte Bewertung der aus dem Service entnommenen Daten obliegt ausschließlich dem Kunden.

V.    Der Service und die darüber abgerufenen Daten werden, vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit, bei Creditsafe zur Verfügung gestellt. Sollte Creditsafe nicht auf von Dritten bereitgestellte Daten zugreifen können, ohne dies vertreten zu müssen, ist Creditsafe nach entsprechender Mitteilung an den Kunden berechtigt,

1. vergleichbare Daten von einem anderen Drittanbieter zu beziehen oder

2. den Teil dieses Vertrages, der die Änderungen oder die Nichtverfügbarkeit der betroffenen Leistungen betrifft, ohne Verpflichtung zur Haftung, zu kündigen.

VI.    Creditsafe gewährleistet nicht, dass die Nutzung der Anwendung durch den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt, und haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus der Übertragung von Daten über Kommunikationsnetzwerke und -einrichtungen, einschließlich des Internets, ergeben können, soweit Creditsafe dies nicht zu verschulden hat. Der Kunde erkennt an, dass der Service Einschränkungen, Verzögerungen und andere Probleme unterliegen kann, die mit der Nutzung solcher Kommunikationseinrichtungen verbunden sind. Creditsafe übernimmt keinerlei Haftung (aus welchem Grund auch immer) gegenüber dem Kunden für Ereignisse, die sich aus solchen Umständen ergeben oder damit zusammenhängen.

VII.    Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass die gelieferten Daten Informationen darstellen oder auf Informationen beruhen, die Creditsafe von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, deren Richtigkeit, Qualität und Vollständigkeit Creditsafe nichtkontrollieren kann. Creditsafe garantiert daher nicht, dass die Daten korrekt, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.

VIII.    Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die Nutzung des Services, der Daten und für die daraus gezogenen Ergebnisse. Creditsafe haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verluste oder Schäden oder Kosten oder Ausgaben jeglicher Art, die dem Kunden aufgrund der Nutzung oder des Vertrauens auf die Daten oder aufgrund der Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit der Daten entstehen oder entstanden sind.

IX.    Creditsafe haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Creditsafe oder den Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

X.    Im Übrigen ist die Haftung von Creditsafe für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von Creditsafe übernommenen Garantie etwas anderes ergibt.

1. Für fahrlässig verursachte Schäden, mit Ausnahme grob fahrlässig verursachter Schäden, haftet Creditsafe nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Soweit Creditsafe hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von Creditsafe auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal bis zur Hälfte des jährlichen Vertragswertes beschränkt.

2. Die Haftung von Creditsafe für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

3. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Creditsafe.

XI.     Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen.

XII.     Soweit der Vertrag als Mietvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzuordnen ist, wird die Haftung von Creditsafe für anfängliche Mängel gemäß ausgeschlossen.

XIII.     Datenschutzrechtliche Schadenersatzansprüche werden von diesen AGB nicht erfasst.

 

§ 15 Geheimhaltungsvereinbarung

I.     Die Parteien verpflichten sich, dass sie zu keinem Zeitpunkt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen über die Geschäftstätigkeit, Angelegenheiten, Kunden oder Lieferanten der jeweils anderen Partei gegenüber Dritten offenlegen werden, es sei denn sie haben im Voraus schriftlich die Zustimmung der jeweils anderen Partei für eine Offenlegung eingeholt.

II.    Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei offenlegen:

1. gegenüber ihren Mitarbeitenden, leitenden Angestellten, Vertreter und Berater, die für Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Pflichten der betreffenden Partei Kenntnis von den Informationen haben müssen. Die Parteien stellen sicher, dass sich ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter und Berater, gegenüber denen sie die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei offenlegen, ihrerseits entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet sind; und

2. in dem kraft Gesetzes, aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder von einer staatlichen oder Aufsichtsbehörde geforderten Mindestumfang.

 

III.    Creditsafe ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeitende der Safe Information Group N.V. und deren verbundenen Unternehmen weiterzuleiten und wird dafür sorgen, dass diese die Informationen vertraulich behandeln.

IV.    Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesem Abschnitt dürfen die Parteien die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei ausschließlich für Zwecke der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten nutzen.

V.    Diese Geheimhaltungsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die

1. nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,

2. den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren,

3. von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder

4. nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.

VI.    Die Beweislast für das Vorliegen der vorstehend aufgeführten Ausnahmen trägt die Partei, die sich auf die Ausnahme berufen will.

 

§ 16 Datenschutz und -sicherheit

I.    Der Kunde darf den genannten Service ausschließlich nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und der einschlägigen Datenschutzgesetze abrufen. Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO, und sonstigen Gesetze einhält.

II.    Soweit nichts anderes vereinbart, gelten sowohl der Kunde als auch Creditsafe als eigene, voneinander unabhängige Verantwortliche im Sinne der DSGVO.

III.    Der Kunde ist verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die über den Service abgerufenen Daten und/oder Informationen vor unbeabsichtigter oder unrechtmäßiger Vernichtung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde wird Creditsafe auf Anfrage Einzelheiten zu diesen Maßnahmen mitteilen.

IV.     Der Kunde darf keine personenbezogenen Daten, die er von Creditsafe erhalten hat, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln, es sei denn, der Kunde:

1. erfüllt die Bestimmungen von Artikel 26 DSGVO, für den Fall, dass der Dritte ein gemeinsam Verantwortlicher ist; und/oder

2. gewährleistet, dass:

a. die Übermittlung in ein Land erfolgt, das von der Europäischen Kommission als Land anerkannt ist, das einen angemessenen Schutz gemäß Artikel 45 DSGVO bietet;

b. angemessene Sicherheitsvorkehrungen gemäß Artikel 46 DSGVO getroffen werden; oder

c. eine der Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle gemäß Artikel 49 DSGVO für die Übermittlung gilt.

V.     Der Kunde wird Creditsafe entsprechend den Anforderungen der DSGVO oder sonstigen anwendbaren Rechts unverzüglich informieren, wenn ihm eine Sicherheitsverletzung der über den Service abgerufenen personenbezogenen Daten bekannt wird. Creditsafe wird den Kunden entsprechend den Anforderungen der DSGVO oder sonstigen anwendbaren Rechts unverzüglich informieren, wenn der Kunde Betroffener einer Datenschutzverletzung ist.

VI.     Creditsafe haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verstöße gegen Datenschutzgesetze oder daraus resultierende Geldbußen, Geldstrafen oder Kosten, sofern sie auf einen Verstoß seitens des Kunden oder eines ihm nahestehenden Dritten zurückzuführen sind.

VII.     Der Kunde ist selbst für die Abwägung seiner eigenen Interessen und den Datenschutzrechten der betroffenen Personen verantwortlich, wenn er den Service nutzt und Daten von Creditsafe einholt.

VIII.    Der Kunde ist verpflichtet, bei jedem Einholen von Daten den Grund des Abrufs wahrheitsgemäß anzugeben. Creditsafe kann den jeweiligen Grund des Abrufs, das Datum und die Firmierung des Kunden der betroffenen Person bzw. dem betreffenden Unternehmen offenlegen.

IX.    Der Kunde ist verpflichtet, die Existenz einer Rechtsgrundlage für die Einholung von Daten sowie sonstiger Verarbeitungen zu dokumentieren und nachzuweisen. Creditsafe behält sich im Sinne der Datenschutzgesetze stichprobenhafte Überprüfungen der Datenbank-Abrufe, welche der Kunde getätigt hat, vor.

 

§ 17 Sicherheitsmaßnahmen

I.     Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass geeignete Sicherheitssysteme und -verfahren aufrechterhalten und implementiert werden, um einen unbefugten Zugriff auf das System von Creditsafe und das System des Kunden, sowie zugehörige Netzwerke und Ressourcen sowie Schäden hieran zu verhindern.

II.     Der Kunde wird Creditsafe umgehend informieren, wenn er einen Sicherheitsverstoß vermutet oder feststellt und wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um den Verstoß und dessen Folgen umgehend zu beheben.

III.     Creditsafe unterrichtet den Kunden umgehend bei schwerwiegenden Störungen ihres Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Verstöße gegen diese Geschäftsbedingungen, gesetzliche Datenschutzbestimmungen und bei Verstößen gegen solche Bestimmungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des Kunden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Meldepflicht nach Artikel 33 Abs. 2 DSGVO sowie auf korrespondierende Pflichten des Kunden nach den Artikeln 33 und 34 DSGVO. Creditsafe sichert zu, den Kunden bei seinen Pflichten nach Artikeln 33 und 34 DSGVO angemessen zu unterstützen, sofern dies erforderlich ist. Meldungen nach Artikel 33 oder 34 DSGVO für den Kunden darf Creditsafe nur nach vorheriger schriftlicher Weisung des Kunden durchführen.

 

§ 18 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

I.    Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht (CISG) und unter Ausschluss der internationalen Kollisionsnormen.

II.    Erfüllungsort der Leistungen ist der Geschäftssitz von Creditsafe in Wien.

III.    Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Creditsafe.

 

§ 19 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I.    Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

II.    Der Kunde kann einer solchen Änderung innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung von Creditsafe über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen. Hierzu hat er seinen Widerspruch gegenüber Creditsafe per E-Mail an die [email protected] oder postalisch zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei Creditsafe eingeht. Sofern der Kunde nicht form- und fristgerecht widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt und die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerspruch wird Creditsafe ausdrücklich in der Mitteilung über die Änderung hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. Creditsafe hat in diesem Fall jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für Creditsafe wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist. In diesem Fall wird Creditsafe, im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung, anteilig erstatten.

 

§ 20 Schriftformerfordernis, Übersetzung der AGB, Höhere Gewalt, Salvatorische Klausel

I.     Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen, die nicht unter §19 (Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) fallen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

II.     Im Falle von Übersetzungen dieser Bedingungen in andere Sprachen, welche nicht Deutsch sind, geht im Fall von Widersprüchen bei der Auslegung der AGB immer die deutsche Version vor.

III.     Schwerwiegende Ereignisse, insbesondere z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, großflächige bzw. anhaltende Ausfälle von Internet oder Telekommunikationsnetzen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen und für die die Vertragsparteien nicht verantwortlich sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich im Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

IV.     Sollte eine oder mehrere der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Orts, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen gewollt war. Lücken in dem Vertrag sind nach Maßgabe dessen zu füllen, was die Parteien bei verständiger Würdigung der Sach- und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei vereinbart hätten, wäre ihnen die Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Diese Klausel gilt nicht für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst.

 

Stand (04/2024)