Compliance

Geldwäscheprävention

So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Risiken durch Geldwäsche

Deutschland ist ein Schlaraffenland für Geldwäsche. Jedes Jahr werden hier Beträge von 29 - 109 € Milliarden gewaschen - das schätzt das Tax Justice Network (TJN), ein Netzwerk, dass sich weltweit für gerechtere Steuerwesen engagiert. Dabei betrifft Geldwäsche nicht ausschließlich den Finanzsektor. Nach einer Berechnung der Bundesregierung werden jährlich um die 30 Milliarden Euro allein in der Immobilienbranche, im Kunsthandel und in der Automobilindustrie gewaschen.

Fehlende Transparenz im Finanzsektor und die nicht vorhandene Obergrenze für Barzahlungen fördert diese paradiesischen Verhältnisse. Indessen ist auch die mangelhafte Überwachung der deutschen Behörden keine hinreichende Unterstützung zur Geldwäscheprävention. Außerhalb des Finanzsektors ist die Aufsicht auf einzelne Behörden aufgeteilt, deren Kapazitäten oft ausgelastet sind. Das erschwert zum einen die Zusammenarbeit zwischen den Behörden, zum anderen fehlt ein klarer Überblick über bestehende Wirtschaftsdelikte und Problemherde. Die praktische Umsetzung von Gesetzen zur Geldwäscheprävention kann sich somit verzögern.

Chapter 1

Welche Gesetze gelten bei Geldwäsche?

Geldwäsche ist gemäß § 261 Strafgesetzbuch rechtswidrig. Hierbei ist wichtig zu wissen: Das Gesetz setzt eine kriminelle Handlung voraus, aus der das illegale Geld resultiert. Nur dann ist die daraus erfolgte Geldwäsche rechtswidrig. Zu den erwähnten Vortaten zählen u. a. sexueller Missbrauch, Drogenhandel, Körperverletzung und Raub.

Die wichtigsten Gesetzgebungen in Deutschland sind derzeit das Geldwäschegesetz (GwG) aus dem Jahr 1993 sowie die 6. EU Geldwäscherichtlinie (6. GwRL), die 2020 in Kraft getreten ist. Diese legen Risikobranchen fest, regulieren Handlungsmaßnahmen und definieren einzelne Strafbestände.

Rechtliche Lage zu Geldwäsche
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Geldwäschegesetz (GwG)

Das Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland verpflichtet risikobehaftete Branchen dazu, Maßnahmen zur Geldwäscheprävention und gegen Terrorismusfinanzierung zu implementieren und somit ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Darunter fallen u. a. :

  • Immobilienmakler,
  • Banken,
  • Kredit- und Finanzdienstleister,
  • Rechtsanwälte,
  • Güterhändler, 
  • Kunstvermittler,
  • Wirtschaftsprüfer u.v.m.

Insbesondere im Immobiliensektor gilt das Risiko von Geldwäsche als besonders hoch.

Insgesamt unterscheidet der das GwG zwischen den allgemeinen, vereinfachten und verstärkten kundenbezogenen Sorgfaltspflichten. Liegen keine besonderen Umstände vor, haben die verpflichteten Branchen der allgemeinen Sorgfaltspflicht (nach § 10 Abs. 1 GwG) nachzukommen.

Unternehmen mit einem erhöhten Risiko sind u. a. zu folgenden Maßnahmen verpflichtet:

  • Risikomanagement implementieren,
  • Geldwäschebeauftragten einstellen,
  • Vertragspartner identifizieren,
  • Transaktionen fortlaufend überwachen,
  • verdächtige Geldflüsse melden sowie
  • wirtschaftlich Berechtigte - sofern vorhanden - überprüfen.

Vernachlässigen die Verpflichteten (Geldwäschegesetz GwG) ihre Sorgfaltspflichten, müssen sie mit hohen Freiheits- oder Geldstrafen rechnen.

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6. EU Geldwäscherichtlinie

Im Jahr 1991 trat die 1. EU Geldwäscherichtlinie in Kraft, die sich überwiegend auf Geldwäsche im Drogenhandel konzentrierte. Nach und nach wurde das Gesetz um weitere Branchen - wie z. B. den Finanzsektor - ergänzt und sowie eine Obergrenze für Barzahlungen festgelegt. Die aktuelle Version ist die 6. EU Geldwäscherichtlinie aus dem Jahr 2020.

Folgende Strafpunkte wurden hier u. a. ergänzt:

  • Handel mit Vermögenswerten in Kenntnis, dass diese aus illegalen Tätigkeiten entspringen,
  • Unterstützung von Personen, die an kriminellen Tätigkeiten beteiligt sind sowie
  • Erwerb und Besitz von Vermögenswerten in Kenntnis, dass diese aus illegalen Tätigkeiten resultieren.
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Arbeitet ein Unternehmen mit politisch exponierten Personen zusammen, wird von einem erhöhten Risiko von strafrechtlich relevanten Aktivitäten wie Geldwäsche, Korruption oder Steuerhinterziehung ausgegangen. Aus diesem Grund müssen solche Geschäftskontakte (Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter etc.) stets mit erhöhter Vorsicht und Sorgfalt behandelt werden (§ 15 GWG).

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Welche Risiken drohen meinem Unternehmen?

Geldwäsche wird mit min. drei bis fünf Monaten Freiheitsstrafe belangt. In einigen Fällen droht sogar ein Gefängnisaufenthalt von bis zu zehn Jahren.

Wird ein Unternehmen in einen Geldwäsche-Skandal verwickelt, muss es neben einem moralischen Zwiespalt auch mit Reputationsverlusten und hohen Schadensersatzzahlungen rechnen. Geschäftsbeziehungen können unter diesem Vertrauensverlust leiden und sich vollständig auflösen.

Neben den verpflichteten Wirtschaftszweigen sollten auch andere Branchen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention ergreifen und ein ausgebautes Compliance-Management in Form einer Due-Diligence-Prüfung integrieren. Hierbei sollte stets überprüft werden, ob Geschäftspartner bestehende Gesetze einhalten, auf PEP-Listen und Sanktionslisten zufinden sind oder mit kriminellen Delikten in Verbindung stehen. Ansonsten droht auch dem eigenen Unternehmen ein Eintrag in die besagten Listen.

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Due Diligence - Ihre Maßnahme zur Geldwäscheprävention!

Ein starkes Mittel zur Geldwäscheprävention ist die Due-Diligence-Prüfung.

So können Unternehmen straf- und zivilrechtliche Risiken von neuen Geschäftsbeziehungen oder geplanten Fusionen reduzieren. Zu diesem Zweck werden u. a. finanzielle, rechtliche und ökonomische Bedingungen von Unternehmen bzw. Personen untersucht.

Eine Due-Diligence-Prüfung analysiert u. a.:

  • Bilanzen und Umsatzzahlen,
  • Sanktions- und PEP-Listen,
  • Gruppenstrukturen,
  • Verwicklungen in Wirtschaftsdelikte,
  • Negativmerkmale,
  • Wertsteigerungspotenziale sowie
  • Marktwert eines Unternehmens.

Jedoch sollten auch bestehende Geschäftsbeziehungen einer fortlaufenden Due-Diligence-Prüfung unterzogen werden. Insbesondere mittelständische Unternehmen unterliegen hierbei häufig dem Irrtum, dass sie auf Maßnahmen zur Geldwäscheprävention verzichten können. Allerdings besteht die Gefahr für Wirtschaftsdelikte anders als angenommen, häufig in nationalen Geschäftsbeziehungen und nicht ausschließlich im internationalen Raum.

Vielen Unternehmen fehlt es jedoch an Ressourcen, um interne Compliance-Beauftragte zu engagieren. Hier empfiehlt es sich, externe Dienstleistungen wie Creditsafe Protect in Anspruch zu nehmen. So erhalten Sie aktuelle Wirtschaftsdaten für Ihre Due-Diligence-Prüfung, ohne zeitaufwendige Recherchearbeit zu betreiben. 

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