Bilanzen einsehen

Funktion, Quellen und Aussagekraft

Veröffentlichte Daten, wie Bilanzen oder Gewinn- und Verlustrechnungen von Aktiengesellschaften und GmbHs können für das eigene Unternehmen entscheidungsrelevant sein und dabei helfen, Risiken besser einzuschätzen. Unternehmer wissen um die Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger. Doch liefert eine online öffentlich einsehbare Bilanz auch die Antworten auf Ihre Fragen?

Funktionen der Bilanzierung

Ziel und Zweck der Bilanzierung liegt in der regelmäßigen Erstellung eines Jahresabschlusses zum Ende des Wirtschaftsjahres. Konkret ausgestaltet wird dieser Abschluss in Form einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung. Daraus sollen anschließend das Unternehmensvermögen, der Gewinn der jeweiligen Wirtschaftsperiode und die Schulden ersichtlich sein. Zur Bilanzierung werden aber auch alle erforderlichen Tätigkeiten zur Erstellung einer Bilanz sowie die Rechnungslegung hinzugezählt. Die Pflicht zur Dokumentation des zurückliegenden Geschäftsjahres hat gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) zwar jeder Kaufmann, aber nur bestimmte Unternehmen sind auch dazu verpflichtet, diese Zahlen zu veröffentlichen. 

Welche Unternehmen unterliegen der Bilanzierungspflicht?

Die ursprünglich freiwillige Offenlegung rechnungslegungsbezogener Informationen durch die Unternehmen, wich 2007 der gesetzlichen Verpflichtung - der Publikationspflicht. Neben der internen Notwendigkeit der Erstellung für die kaufmännische Planung dient die Veröffentlichung vor allem dem Schutz der Stakeholder. Diese am Unternehmen direkt oder indirekt Beteiligten, wie z. B. Banken, Geschäftspartner, Lieferanten oder Angestellte, haben damit die Möglichkeit, die wirtschaftliche Lage selbst zu beurteilen.

Allerdings trifft diese Pflicht nur einen bestimmten Teil der Unternehmen. Die Unternehmensform und -größe bestimmt, ob und wie viele der oben genannten Daten veröffentlicht werden müssen.
Demzufolge können von den folgenden 3 Gruppen die Bilanzen eingesehen werden:

Kapitalgesellschaft

Dazu zählen AG, GmbH, SE und KGaA. Eine Ausnahme bilden Kleinstkapitalgesellschaften nach MicroBilG und EU-Richtlinie 2012/6/EU. Diese müssen ihre Bilanzen in der Regel nicht veröffentlichen, sondern nur hinterlegen.

Personenhandelsgesellschaften

Diese Unternehmensform benötigt keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter.

Die GmbH & Co. KG gilt hierbei als typisches Beispiel.  

sonstige Unternehmen

In dieser Kategorie befinden sich diejenigen Unternehmen, die eine bestimmte Größe überschreiten.

Die Details dazu werden im §1 Publizitätsgesetz geregelt.

Veröffentlichung über den Bundesanzeiger

Die Daten werden beim Bundesanzeiger hinterlegt und können dort, mit Ausnahme der Kleinstkapitalgesellschaften, gegen eine Gebühr über das Unternehmensregister abgerufen werden. Er dient dabei allein als Medium zur Veröffentlichung und prüft die eingegangenen Daten lediglich auf ihre Vollständigkeit. Eine inhaltliche Prüfung oder gar Bewertung findet hingegen nicht statt. In der Praxis sind es vor allem Banken und Finanzämter, die über den Bundesanzeiger Bilanzen einsehen.

Sollten von einem Unternehmen bewusste falsche oder unvollständige Daten veröffentlicht werden, kann es sich dadurch strafbar machen. Die zu veröffentlichenden Daten müssen jedoch nicht pünktlich zum 1. Januar des neuen Jahres beim Bundesanzeiger hinterlegt werden. Die Veröffentlichungsfrist liegt derzeit bei 12 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, welches meistens, jedoch nicht immer, dem Kalenderjahr entspricht. Wenn Sie Bilanzen einsehen möchten, stehen Ihnen also nicht zwangsläufig die aktuellsten Zahlen zur Verfügung. Viele Unternehmen reizen diese Frist auch aus, um beispielsweise Konkurrenten kein aktuelles Zahlenmaterial zugänglich machen zu müssen.

Wirtschaftsauskunft für Unternehmen

Der Bundesanzeiger bzw. das mittlerweile auch online verfügbare Unternehmensregister sind die Medien, die von den Unternehmen pflichtgemäß bedient werden müssen. Daneben gibt es Wirtschaftsauskunfteien, die dieselben Daten zu Verfügung stellen. Je nach Anbieter werden hier allerdings wesentlich mehr Daten und Informationen über Unternehmen bereitgestellt.

Kann ein Unternehmen ein berechtigtes Interesse an den Daten eines anderen Unternehmens nachweisen, kann es nicht nur Bilanzen einsehen. Es bekommt viel mehr ein Zugang zu einem Füllhorn an Firmenwissen. Dieses Wissen wird z.B. genutzt, um künftige Lieferanten oder Geschäftspartner besser bewerten zu können, mit denen man gemeinsame Projekte stemmen möchte. Solide Daten über die wirtschaftliche Situation über den potenziellen oder bestehenden Partner sind dann sehr wertvoll. Kontinuierlich bezogen können entsprechend entscheidungsrelevante Daten gesammelt und so geschäftliche Risiken minimiert, und Chancen, wo sie sich bieten, genutzt werden.

Umfassende Informationen für Unternehmen

Creditsafe bietet seinen Nutzern ein breites Spektrum an Wirtschaftsinformationen. Die Daten werden weltweit erhoben und stammen u. a. aus eben genannten, öffentlichen Registern. Eigene Recherchen ergänzen die Daten sinnvoll. 

Wenn Sie Bilanzen "lesen" können, ist Ihnen auch bekannt, dass es auch viele buchhalterische Möglichkeiten gibt sich als Unternehmen anders zu präsentieren, als es wünschenswert wäre. An diesem Punkt zeigt sich dann was eine Wirtschaftsauskunft leisten kann. Daten werden erst zu Informationen, wenn sie damit Fragen beantworten können. Durch die richtige Kombination und Gewichtung unterschiedlichster Faktoren wird das Ergebnis mehr als die Summe der einzelnen Teile.

Datenbeherrschung

Neutrale und genaue Verarbeitung von Millionen von Daten

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Aufbereitung und Zusammenführung für eine saubere und präzise Datenbasis

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