Die Bonitätsprüfung von Privatpersonen, oder auch Privatpersonenauskunft, steht für eine Prüfung, die im Rahmen eines Geschäfts bei Vertragspartnern in Form einer natürlichen Person vorgenommen wird. Durch die Einholung bonitätsrelevanter Informationen kann das Ausfallrisiko in B2C-Geschäftsbeziehungen (Business-to-Consumer) nachhaltig gesenkt werden. Die Privatpersonenauskunft basiert auf der Voraussetzung des berechtigten Interesses nach Bundesdatenschutzgesetz. Berechtigtes Interesse setzt beispielsweise eine Geschäftsanbahnung oder ein bestehendes Geschäftsverhältnis voraus.
Eine Privatpersonenauskunft wird immer dann relevant, wenn die Solvenz einer Privatperson geprüft werden soll. Die Kreditwürdigkeit wird anhand verschiedener Faktoren geprüft: Bonitätscheck der geprüften Person, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift, sowie harte Negativmerkmale (Inkassoverfahren, Schuldnerverzeichnis, Verbraucherinsolvenz) sind Inhalte einer ausführlichen Privatpersonenauskunft.