Was versteht man unter einer Bonitätsprüfung von Privatpersonen?

Die Bonitätsprüfung von Privatpersonen, oder auch Privatpersonenauskunft, steht für eine Prüfung, die im Rahmen eines Geschäfts bei Vertragspartnern in Form einer natürlichen Person vorgenommen wird. Durch die Einholung bonitätsrelevanter Informationen kann das Ausfallrisiko in B2C-Geschäftsbeziehungen (Business-to-Consumer) nachhaltig gesenkt werden. Die Privatpersonenauskunft basiert auf der Voraussetzung des berechtigten Interesses nach Bundesdatenschutzgesetz. Berechtigtes Interesse setzt beispielsweise eine Geschäftsanbahnung oder ein bestehendes Geschäftsverhältnis voraus.

Eine Privatpersonenauskunft wird immer dann relevant, wenn die Solvenz einer Privatperson geprüft werden soll. Die Kreditwürdigkeit wird anhand verschiedener Faktoren geprüft: Bonitätscheck der geprüften Person, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift, sowie harte Negativmerkmale (Inkassoverfahren, Schuldnerverzeichnis, Verbraucherinsolvenz) sind Inhalte einer ausführlichen Privatpersonenauskunft. 

Geoscoring und seine Auswirkung auf Privatpersonen Bonitätsprüfungen

Beim s.g. Geoscoring wird die Wohngehend mit in die Bewertung einer Privatperson einbezogen. Wohnt diese in einer Gegend, in der rein statisch gesehen ein Zahlungsausfall wahrscheinlich ist, kann es sein, dass Konsumenten –unabhängig von ihrer realen finanziellen Situation – durchs Raster fallen. Im E-Commerce schließen Unternehmen in diesen Fällen eine Zahlung auf Rechnung aus und bestehen auf Vorkasse.

Gut zu wissen: Geoscoring Daten allein fließen nie allein in die Creditsafe Privatauskünfte ein. Sie alleine wären nicht aussagekräftig.  Basis sind immer Realdaten: Kommt es zu Zahlungsausfällen, Kreditkündigungen oder Zwangsvollstreckungen bis hin zur Insolvenz, werden entsprechende Vermerke zu jeder natürlichen Person und zu den Unternehmen gespeichert und können nun zur Bonitätsprüfung herangezogen werden. Ebenso dienen die Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte oder die Insolvenzgerichte, die die Eröffnung von Verfahren bekanntgeben, als Datenquellen. 

Wissen, mit dem man Geschäfte macht

Das digitale Zeitalter stellt Unternehmen, die mit Privatkunden Geschäfte machen, vor ganz neue Herausforderung: Viele Verkäufe werden heute online abgewickelt, ohne dass Sie Ihren Vertragspartner persönlich kennen und sich einen ersten Eindruck im Gespräch verschaffen können. Die Privatpersonenauskunft verschafft Ihnen Sicherheit in Bezug auf mögliche Zahlungsausfälle, die mit einem Vertragsabschluss einhergehen können. Dabei wird im Rahmen einer Bonitätsprüfung natürlicher Personen zwischen weichen, mittleren und harten Negativmerkmalen unterschieden. Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder eine Privatinsolvenz sind harte Negativmerkmale und informieren Sie über bereits vorliegende Zahlungsausfälle und Verschuldung. Wurde gegen einen potenziellen Vertragspartner bereits ein Inkassoverfahren oder ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, können Sie anhand der Informationen aus der Privatpersonenauskunft richtig und wirtschaftlich entscheiden. Zur Bonitätsprüfung von Privatpersonen gehört auch die Verifizierung der aktuellen Anschrift. Stimmt die Adressprüfung nicht mit der Ihnen vorliegenden Adresse überein, ist eine konkretere Prüfung nötig. 

Anwendungsbereiche - Verwendungszweck der Privatpersonenauskünfte

Die Solvenz eines Vertragspartners spielt grundsätzlich eine übergeordnete Rolle:

  • Als Vermieter möchten Sie wissen, wer in Ihre Wohnung zieht.
  • Immobilienmakler können die Bonität von Kaufinteressenten prüfen und damit Sicherheit erzielen, dass ein in die Wege geleitetes Geschäft nicht innerhalb der Vertragsverhandlungen aufgrund von negativen Bonitätsmerkmalen endet.
  • Autovermieter bringen mit der Privatpersonenauskunft in Erfahrung, inwieweit der Vertragspartner zahlungszuverlässig ist und ihm gestellte Forderungen begleicht.
  • Auch die Kreditvergabe von privat ist ein Bereich, in dem die Prüfung der Bonität das Fundament bildet.
  • Die Einstellung eines neuen Geschäftsführers erfordert besondere Sorgfalt. Mit der Reputation des Managements steht und fällt das Image des Unternehmens. Hat der Bewerber eine sprichwörtlich weiße Weste, steht der Einstellung nichts entgegen. 

Im Online Handel schützen Privatpersonenauskünfte vor Bestellbetrug.

Fazit: Bonitätsprüfung von Privatpersonen als Vertragsgrundlage

Privatpersonenauskünfte schützen vor Zahlungsausfällen und sind Teil des aktiven Risikomanagements im B2C. Beim Verkauf von Waren, Abschluss von Mietverhältnissen, bei Dienstleistungsverhältnissen oder der Einstellung von Geschäftsführern oder Gesellschaftern sollten Unternehmen nicht auf die Privatpersonenauskunft verzichten. Neben Identitätsklärung können die Auskünfte auch einen wirtschaftlichen Hintergrundcheck von Konsumenten liefern. 

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