Wenn die Weihnachtsbeleuchtung langsam aufhört zu funkeln, die Champagnergläser abklingen und der Käse vom Raclette abgekratzt werden muss, besteht kein Zweifel: der Jahreswechsel ist vollbracht. Vor lauter Euphorie und Neujahresmotivation fällt schnell auf, dass einige To-Dos im letzten Jahr liegen geblieben sind.
So zum Beispiel nicht gezahlte Rechnungen. Besonders für Unternehmer*innen gleicht dies einem Horrorszenario, da die Verjährungsfrist für einige offenen Forderungen bereits abgelaufen sein könnte.
Damit Unternehmer*innen künftig den Jahreswechsel sorgloser genießen können und nicht auf den Außenständen sitzen bleiben, klärt Jens Junak, Country Manager bei der Wirtschaftsauskunftei Creditsafe Deutschland auf, welche Regelungen es hier zu beachten gilt. Weiterhin gibt er selbst für noch offene Zahlungen grünes Licht – denn Ausnahmen können die Verjährungsfrist verlängern.