Am 22. Juli 2021 verabschiedete der Bundestag das “Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten”.
Mit erlesenen Sorgfaltspflichten, werden Betriebe künftig dazu verpflichtet, die Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten zu wahren. So sollen sie u. a. sicherstellen, dass ihre Zulieferer sichere Arbeitsbedingungen bereitstellen, angemessene Entlohnung bieten und die körperliche Unversehrtheit ihrer Beschäftigten garantieren. Menschenrechtsverstöße wie Folter, Kinder- oder Zwangsarbeit sollen dadurch vereitelt werden.
Das Lieferkettengesetz gilt dabei für alle Betriebe mit Haupt- oder Verwaltungssitz in Deutschland. Hauptpunkt des Gesetzes ist die Verankerung eines Risikomanagements mit Fokus auf Menschenrechte. Hierzu sollten Unternehmen u. a. regelmäßige Risikoanalysen durchführen, ihre direkten sowie indirekten Zulieferer prüfen und präventiv Maßnahmen implementieren.