Das EU-Lieferkettengesetz einfach erklärt: Das müssten Unternehmen künftig beachten

Anfang 2023 plant die EU eine neue Richtlinie, die 13.000 europäische Unternehmen in die Verantwortung für Ihre Lieferketten zieht. Doch was bedeutet das direkt für die Betriebe?

20/10/2022

Die europäische Wirtschaft ist in Aufruhr: Anfang 2022 legte die Europäische Kommission einen Gesetzesentwurf für ein europaweites Lieferkettengesetz vor, das weit über die deutsche Sorgfaltspflicht hinausgeht.

Mit der Richtlinie sollen Unternehmen ab einer bestimmten Größe die Verantwortung für jegliche Delikte an Menschenrechten und Umwelt entlang ihrer Wertschöpfungskette übernehmen. Wer dagegen verstößt, muss mit harten Sanktionen rechnen.

Nach Annahme durch das EU-Parlament und den Rat soll die Richtlinie bereits 2023 in Kraft treten. Rund 13.000 europäische Unternehmen stehen damit vor neuen Herausforderungen. 

Lesen Sie hier, was Sie zum neuen EU-Lieferkettengesetz wissen müssen und wie Sie Ihr Unternehmen auf die EU-Richtlinie vorbereiten. 

Chapter 1

Wann tritt die EU-Richtlinie in Kraft?

Das EU-Lieferkettengesetz tritt voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft. 

Am 23. Februar 2022 präsentierte die Europäische Kommission hierzu einen ersten Entwurf für eine Richtlinie “über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit”.

Im nächsten Schritt wird der Entwurf dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Sollten sie die Richtlinie annehmen, haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in ihrer Gesetzgebung zu implementieren. Nach der Richtlinie müsste Deutschland sein geplantes Lieferkettengesetz verschärfen.

Europäische Union
Chapter 1

Welche Vergehen fallen unter das europäische Lieferkettengesetz?

Europäische Betriebe werden mit der Richtlinie in eine verstärkte Sorgfaltspflicht für ihre direkten und indirekten Lieferketten gezogen. 

Im Entwurf sind folgende wesentliche Punkte zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt verankert:

  • Arbeitnehmerschutz und Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten - z. B. durch sichere Arbeitsbedingungen, gerechte Entlohnung u. v. m.
  • Einhaltung der Menschenrechte - u. a. Gewährleistung der körperlichen Unversehrtheit, Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, Sicherheit und Freiheit der Person usw. 
  • Einhaltung der “wichtigsten Umweltübereinkommen” und damit Schutz der Biodiversität, Gewässer und Atemluft. Darunter fallen u. a. auch Bekämpfung von Umweltverschmutzungen, hohen Treibhausgasemissionen sowie Schäden an Ökosystemen und Artenvielfalt
  • Einhaltung des 1,5 °C Klimaziels
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Im Zuge der Durchsetzung wird die Europäische Kommission in den einzelnen Mitgliedsstaaten Aufsichtsbehörden ernennen, welche die Einhaltung des geplanten Lieferkettensorgfaltsgesetzes überwachen werden. Durch ein Netzwerk aus Aufsichtsbehörden sollen Aufsichts- und Sanktionsverfahren sowie zwischenstaatliche Untersuchungen erleichtert werden. 

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Wer fällt unter das EU-Lieferkettengesetz?

Der Entwurf zur EU-Richtlinie unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Gruppen:


EU-Unternehmen: 

Die EU-Richtlinie gilt für europäische Unternehmen “mit großer Wirtschaftskraft”. Also Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern und einem Mindestumsatz von 150 Mio. EUR. 


Risikobranchen: 

Unternehmen, die ein erhöhtes Risiko für Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen verzeichnen. Darunter fallen Gewerbe wie z. B. die Textilbranche, Land- und Mineralölwirtschaft. Das betrifft Unternehmen ab 250 Beschäftigten und einen Mindestumsatz von 40 Mio. EUR. 

 

Unternehmen aus Drittstaaten:

Die EU-Richtlinie soll weiterhin für Unternehmen gelten, die innerhalb der EU Umsatz in Höhe der oben genannten Gruppen erwirtschaften. 

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Sind KMUs von der europäischen Richtlinie betroffen?

Klein- und mittelständische Unternehmen werden im EU-Lieferkettengesetz nicht direkt erfasst. Jedoch hat die Richtlinie eine indirekte Auswirkung auf die KMUs. Im Zuge der Sorgfaltspflicht und der verpflichtenden Lieferkettenprüfung für Großunternehmen könnte das auch KMUs in der Wertschöpfungskette tangieren.

Für die betroffenen Unternehmen plant die Kommission entsprechende Unterstützungen z. B. durch “Orientierungshilfen und andere Instrumente”. 

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Was bedeutet das EU-Lieferkettengesetz für das Supply-Chain-Management?

Das geplante EU-Lieferkettengesetz veranlasst Konzerne in der EU dazu, ihr Risiko- und Supply-Chain-Management mit neuen Compliance-Verfahren grundsätzlich zu verschärfen.

 

Hierzu zählen: 

Optimierung der Unternehmensstrategie

Das neue EU-Lieferkettengesetz verpflichtet Geschäftsführer dazu, die Richtlinie aktiv in die eigene Unternehmensstrategie zu implementieren und selbstverantwortlich zu verfolgen.

Überdenken von Geschäftsentscheidungen

Jegliche Geschäftsentscheidungen sollten mögliche Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt und Klima berücksichtigen. 

Offenlegungspflicht und Transparenz

Das Sorgfaltspflichtengesetz ergänzt eine bereits aktive “Verordnung über nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten für den Finanzdienstleistungssektor” (Verordnung (EU) 2019/2088), nach der Unternehmen im Finanzsektor u. a. ihre Strategie zur Wahrnehmung von nachhaltigen Investitionsentscheidungen offenlegen müssen. 

Zunehmende rechtliche Verantwortung

So sollen zukünftig juristische Personen von Unternehmen eine höhere Verantwortung für Verstöße gegen Menschenrechte und Umwelt innerhalb ihres Betriebes bzw. ihrer Lieferkette übernehmen. Damit ergänzt das EU-Lieferkettengesetz eine bereits bestehende “Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer”. Zu den möglichen Delikten zählen u. a. Zwangsarbeit, Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und Sklaverei.

Neue Compliance-Pflichten

Betreffende Unternehmen werden dazu verpflichtet, neben ihren direkten Zulieferern zusätzlich auch ihre indirekten Drittzulieferer zu prüfen - also die Lieferanten ihrer Lieferanten.

In der Folge erhält das Risikomanagement in den betreffenden Unternehmen einen größeren Stellenwert. Unternehmen erhalten mit den neuen Verpflichtungen des Lieferkettengesetzes die Verantwortung, ihre gesamte Lieferkette fortlaufend zu prüfen, bestehende Risiken zu analysieren und zu extrahieren sowie ihre Maßnahmen transparent zu kommunizieren. 

 

Hierbei bietet Creditsafe Protect ein hilfreiches Tool, mit dem Sie mit einem Klick Ihre gesamte Wertschöpfungskette prüfen können und so möglichen Strafzahlungen und Reputationsschäden entgehen. 

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EU-Lieferkettengesetz zusammengefasst:

Die Europäische Kommission präsentierte im Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur erhöhten Sorgfaltspflicht für Unternehmen in Hinsicht auf Nachhaltigkeit und Menschenrechtsschutz. 

Die Richtlinie zwingt Unternehmen in eine verstärkte Sorgfaltspflicht für Ihre Tochterunternehmen und Wertschöpfungsketten, indem sie ihre direkten sowie indirekten Zulieferer und Kooperationspartner prüfen und für mögliche Vergehen die Haftung übernehmen. So soll zukünftig die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die gegen die Menschenrechte und Umweltvorschriften verstoßen, eingedämmt werden. 

Das EU-Lieferkettengesetz tangiert vor allem europäische Großunternehmen. Allerdings können über die Wertschöpfungsketten auch KMUs und Betriebe aus Drittstaaten betroffen werden.

Bei Verstoß gegen das EU-Lieferkettengesetz drohen den Betrieben rechtliche Konsequenzen wie Strafzahlungen sowie Reputationsverluste.

Nehmen das EU-Parlament und der Rat den Vorschlag der Kommission an, wird die Richtlinie voraussichtlich Anfang des Jahres 2023 in Kraft treten. Die EU-Mitgliedsstaaten hätten demnach zwei Jahre Zeit, diese in ihrer Gesetzgebung umzusetzen. 

In Deutschland tritt bereits Anfang 2023 das neue Lieferkettengesetz in Kraft, welches Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt. 

Lesen Sie hier mehr zum deutschen Lieferkettengesetz.

 

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