Die Europäische Kommission präsentierte im Februar 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur erhöhten Sorgfaltspflicht für Unternehmen in Hinsicht auf Nachhaltigkeit und Menschenrechtsschutz.
Die Richtlinie zwingt Unternehmen in eine verstärkte Sorgfaltspflicht für Ihre Tochterunternehmen und Wertschöpfungsketten, indem sie ihre direkten sowie indirekten Zulieferer und Kooperationspartner prüfen und für mögliche Vergehen die Haftung übernehmen. So soll zukünftig die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die gegen die Menschenrechte und Umweltvorschriften verstoßen, eingedämmt werden.
Das EU-Lieferkettengesetz tangiert vor allem europäische Großunternehmen. Allerdings können über die Wertschöpfungsketten auch KMUs und Betriebe aus Drittstaaten betroffen werden.
Bei Verstoß gegen das EU-Lieferkettengesetz drohen den Betrieben rechtliche Konsequenzen wie Strafzahlungen sowie Reputationsverluste.
Nehmen das EU-Parlament und der Rat den Vorschlag der Kommission an, wird die Richtlinie voraussichtlich Anfang des Jahres 2023 in Kraft treten. Die EU-Mitgliedsstaaten hätten demnach zwei Jahre Zeit, diese in ihrer Gesetzgebung umzusetzen.
In Deutschland tritt bereits Anfang 2023 das neue Lieferkettengesetz in Kraft, welches Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt.
Lesen Sie hier mehr zum deutschen Lieferkettengesetz.