Ihr Kunde kann seine Rechnungen nicht bezahlen? Ihr Lieferant negiert auch nach Ihrem Mahnschreiben Ihren Zahlungsanspruch? Die Zahlungsmoral variiert von Partner zu Partner. Jedoch sollten Unternehmen in Hinblick auf den Jahreswechsel besonders achtsam auf Ihre offenen Forderungen schauen!
Jedes Jahr verjähren am 31. Dezember viele Zahlungsansprüche. Damit Sie nicht auf den Außenständen sitzen bleiben, sollten Sie schnell handeln. Doch Achtung: Eine einfache Mahnung reicht nicht aus.
Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Forderungen noch dieses Jahr sichern und Ihre Liquidität stärken!